Die deutsche Bundespolizei hat sich für die „Irritationen“, die sie mit der Eskorte einer afghanischen Asylwerber-Familie nach Polen ausgelöst hatte, entschuldigt. Sogar Regierungschef Donald Tusk schaltete sich ein und sprach von einem „inakzeptablen Vorfall“.
Wie berichtet, hatten deutsche Beamte ohne Rücksprache mit den polnischen Kollegen die Familie nach einem Grenzübertritt wieder zurück ins Nachbarland gebracht. In einer Stellungnahme der deutschen Bundespolizei hieß es am Montag, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hätten die Beamten in den frühen Morgenstunden des 14. Juni bei Altmädewitz in Brandenburg eine fünfköpfige afghanische Familie gestoppt, die versucht hatte, unerlaubt einzureisen.Diese Aufnahmen sorgten für Empörung in Polen. Ein deutsches Polizeiauto parkt auf einem polnischen Parkplatz und lässt eine afghanische Familie aussteigen:Deutsche Polizei will Kontaktversuche unternommen habenDie Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder dabeigehabt; sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert. Nach der Rechtslage sollte sie daher wieder nach Polen zurückgeführt werden. Zudem habe man auch versucht, die polnische Seite zu kontaktieren. Auf die Versuche soll es aber keine Reaktionen gegeben haben.Sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls kündigte Polens Ministerpräsident Tusk an, sich an sein deutsches Gegenüber Olaf Scholz zu wenden. Die zuständigen Behörden der beiden Länder hielten eine Aussprache. Anschließend entschuldigte sich die Bundespolizei. „Der zuständige Inspektionsleiter der Bundespolizei hat sich bereits bei den polnischen Behörden für die entstandenen Irritationen entschuldigt“, hieß es in einer Erklärung des Innenministeriums in Berlin gegenüber der Tageszeitung „Welt“.Berlin: „Vorgehen entsprach nicht den anerkannten Verfahren“Die langjährige Zusammenarbeit polnischer und deutscher Sicherheitskräfte sei gut und vertrauensvoll, wurde betont. Zugleich gab Berlin zu, dass das Vorgehen der eigenen Polizei „nicht den anerkannten Verfahren für die Aufnahme und Überstellung von Personen in benachbarte Länder entsprach“.