Auf den Alleingang von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) beim EU-Renaturierungsgesetz hat die ÖVP äußerst verärgert reagiert und eine Klage angekündigt. Am Donnerstag wird die Drohung wahrgemacht und Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der StA Wien eingebracht.
Die ÖVP argumentiert in der Anzeige, die der „Krone“ vorliegt, dass die grüne Ministerin nicht einfach so mit Ja stimmen hätte dürfen, weil es nach wie vor eine ablehnende Haltung der Bundesländer gebe. Denn „ungeachtet der Meinungsäußerungen einzelner Bundesländer“ – also die SPÖ-geführten Länder Wien und Kärnten, die ausscherten – sei die einheitliche Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz von April nach wie vor gültig. ÖVP sieht Verstoß gegen BundesministeriengesetzAuch ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hätte demnach zustimmen müssen. Er lehnt die Renaturierungsverordnung aber deutlich ab. Durch ihre Zustimmung beim EU-Umweltrat am Montag, ohne das Einvernehmen mit Totschnig einzuholen, habe Gewessler gegen Paragraf 5 des Bundesministeriengesetzes verstoßen, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Damit liege der Verdacht nahe, dass der Straftatbestand „Missbrauch der Amtsgewalt“ erfüllt sei.Zur Ansicht, dass die Umweltministerin zu einem Alleingang nicht befugt sei, kam auch das Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Gewessler hatte eigene Gutachten in Auftrag gegeben, die ihr bescheinigten, dass ihr Vorgehen rechtlich gedeckt sei. Sie sah der Anzeige wegen Amtsmissbrauch deswegen entsprechend gelassen entgegen.Auszug aus der Amtsmissbrauchs-Anzeige:In der Strafanzeige wird auch auf diese „privaten Expertisen“ eingegangen, die die Grün-Politiker einholte. Diese würden ihr nicht eindeutig erlauben, sich über die ablehnende Bundesländer-Stellungnahme als auch das fehlende Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsminister hinwegzusetzen. Denn in den Gutachten werde vorwiegend auf „gute Gründe“ oder „bessere Argumente“ verwiesen, wird in der ÖVP-Anzeige, verfasst von der Kanzlei des Rechtsanwalts Werner Suppan argumentiert.„Wissentlichkeit hinlänglich dokumentiert“Die kurzfristig vor der Abstimmung eingeholten Meinungen würden demnach zeigen, dass sich Gewessler darüber im Klaren gewesen sei, „dass ihr geplantes und angekündigtes Vorhaben offensichtlich gesetzes- und verfassungswidrig war“, so die Strafanzeige. Ihre Wissentlichkeit beim „Befugnismissbrauch“ sei somit hinlänglich dokumentiert. Wissentlichkeit und Vorsatz müssen vorliegen, um das Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt zu erfüllen. Lange Gefängnisstrafe möglichBei einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch droht in Österreich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wenn der herbeigeführte Schaden einen Betrag von 50.000 Euro übersteigt, sind sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich.Von einem Schaden ist in der Anzeige jedenfalls keine Rede, enorme finanzielle Probleme durch die Umsetzung der Renaturierungsverordnung sieht aber das Gemeindebund auf sich zukommen. Er fordert deshalb vom Klimaschutzministerium vollen Kostenersatz.