Abschiebungen nach Afghanistan sind jetzt wieder möglich. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem aktuellen Fall entschieden. Ein afghanischer Migrant, dessen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt worden war, hatte geklagt.
Der Mann hatte sein Herkunftsland 2022 verlassen und in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Später versuchte er das Gleiche in der Schweiz, wurde aber ebenfalls zurückgewiesen. In Österreich gewährte ihm daraufhin das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl noch subsidiären Schutz. Eine Abschiebung wurde aber für zulässig erklärt. Dagegen wandte sich der Mann an den VfGH, der dem Verwaltungsgericht jedoch recht gab. „Grobe Verfahrensfehler“ habe es nicht gegeben, hieß es. „Sicherheitslage verändert“Das Bundesverwaltungsgericht hatte begründet, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan verändert habe. Das Leben und die Unversehrtheit der Menschen in dem Land seien nicht mehr durch internationale oder innerstaatliche Konflikte bedroht. Das war für Höchstrichter nachvollziehbar.Berücksichtigt wurde außerdem, dass die Familie des Migranten in der Hauptstadt Kabul einen Hof und mehrere bewirtschaftete Grundstücke besitzt. Der Beschwerdeführer hatte die wirtschaftliche Situation seiner Familie unmittelbar vor seiner Ausreise selbst als gut beschrieben.Nicht immer anwendbarDas Erkenntnis ist jedoch nicht immer anwendbar. Abhängig ist das vom Einzelfall. Dennoch wird erwartet, dass sich jetzt der Status quo ändert. Seit Sommer 2021 waren Abschiebungen in Afghanistan so gut wie unmöglich. Erst vor Kurzem hatte die UNO davon abgeraten, sie hatte wiederum mit einer verschlechterten Lage der Bevölkerung argumentiert.