Wegen zu hoher Neuverschuldung bzw. der Verletzung der Defizitregeln hat die EU ein Verfahren gegen Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und der Slowakei eröffnet.
Das gegen Rumänien bereits aktive Verfahren soll dem Vernehmen nach weiterlaufen. Nach den Maastricht-Obergrenzen dürfen die Mitgliedsstaaten drei Prozent Budgetdefizit und 60 Prozent Gesamtverschuldung nicht überschreiten. Geschieht dies, werden Defizitverfahren eingeleitet, die zur Korrektur der Defizite führen sollen.Als nächsten Schritt wird der Rat der EU-Staaten Ende des Jahres – auf Empfehlung der Kommission – Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten verabschieden. Diese müssen dann innerhalb einer Frist wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihres Defizits ergreifen. Die Kommission hatte zwölf EU-Länder einer genaueren Überprüfung ihrer Defizite unterzogen. Österreich gehörte nicht dazu. Laut dem Länderbericht wird aber für heuer hierzulande ein Budgetdefizit von 3,1 Prozent erwartet.So geht es nun weiterNun müssen die betroffenen Mitgliedsstaaten bis 20. September mittelfristige strukturelle Haushaltspläne ausarbeiten, in denen sie ihre Ausgabenpfade und ihre vorrangigen Reformen und Investitionen für die nächsten vier bis sieben Jahre darlegen.