Es war ein „Krone“-Bericht, der hohe Wellen schlug. Ein in Niederösterreich untergebrachter Asylwerber schaltete seinen Anwalt ein, weil er „Güter des täglichen Bedarfs“ mit der Bezahlkarte nicht mehr online kaufen konnte. FPÖ-Landeschef Udo Landbauer reagiert mit heftiger Kritik.
Seit Juni werden in acht ausgewählten Unterkünften Niederösterreichs an Asylwerber Bezahlkarten des Anbieters Pluxee (ehemals Sodexo) anstelle von Bargeldscheinen verteilt. Ob die Umstellung auf Sachleistungen im selbsternannten „Pilotbundesland“ aber auch wirklich funktioniert, dürfte sehr bald vor Gerichten entschieden werden.Wie die „Krone“ berichtete, schickte ein in Niederösterreich untergebrachter Asylwerber nun seinen Anwalt vor und beantragt das Bargeld zurück. Argumentiert wird auch damit, dass der Flüchtling beim Erwerb von Gütern des täglichen Bedarfs auf Bezugsquellen abseits des Fachhandels, also Onlineplattformen, angewiesen sei. Der achtseitige Antrag des Anwalts erreichte das zuständige Amt der NÖ-Landesregierung Anfang August und liegt auch der „Krone“ vor.Die Reaktionen darauf fielen gemischt aus. Der Jurist Thomas Trentinaglia ortet in der Bezahlkarte eine „rechtswidrige Einschränkung der Grundversorgung“ sowie eine „Verletzung des Rechts auf eine angemessene Verpflegung“. Niederösterreichs Landesvize Udo Landbauer ortet indes eine „Unverschämtheit“. „Dass die Sachleistungskarte nicht jedem Asylwerber schmeckt, war Zweck der Übung. Denn nur so können wir missbräuchliche Bargeldüberweisungen, den Kauf von Alkohol und Tabakwaren sowie eine Magnetwirkung auf weitere Flüchtlinge möglichst verhindern“, stellt er klar.Dass nun ein Asylwerber aus Niederösterreich sein angebliches Recht auf Bargeld über einen Anwalt erwirken will, zeige laut dem mächtigen blauen Landesparteichef nur, dass es einigen Migranten primär um die bestmöglichen Sozialleistungen und nicht um Schutz oder Sicherheit gehe. Das „Kartensystem“ verletzte den Migranten angeblich unter anderem in seinem Recht auf Grundversorgung, insbesondere auf eine angemessene Verpflegung, in seinen verfassungsgesetzlichen Rechten auf körperliche Unversehrtheit, auf Achtung seines Privatlebens sowie auf Achtung seiner Menschenwürde.