Die Deutsche Bahn hat im Vorjahr Entschädigungen in Rekordhöhe an ihre Fahrgäste zahlen müssen. Dazu haben unter anderem die vier Warnstreiks beigetragen. Bei Zugausfällen aufgrund von Streiks können sich Fahrgäste den gesamten Ticketpreis zurückholen.
Ansonsten erstattet die Bahn für Verspätungen ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises, ab zwei Stunden die Hälfte. Im Vorjahr war die Deutsche Bahn so unpünktlich unterwegs wie lange nicht: 64 Prozent der Halte im Fernverkehr wurden pünktlich erreicht, sprich mit weniger als sechs Minuten Verspätung.Daraufhin wurden 5,6 Millionen Entschädigungsanträge gestellt, mehrheitlich über die Website oder App. Im Durchschnitt erstattete die Deutsche Bahn ihren Fahrgästen pro Kopf rund 24 Euro retour. Das ist ein neuer Rekord.Kurzfristige Baustellen, fehlende InvestitionenDie Bahn begründete die Verspätungen nicht nur mit den Warnstreiks, sondern auch mit kurzfristigen Baustellen und Wintereinbrüchen im Dezember. „Richtig ist aber auch: Es fehlt ein dreistelliger Millionenbetrag, der für die dringend notwendigen Investitionen in die Modernisierung der Eisenbahn in Deutschland gebraucht wird. Nur so können wir die Pünktlichkeit unserer Züge nachhaltig verbessern“, sagte ein Sprecher.Hier sehen Sie ein Statement der Konzernsprecherin Anja Bröker.Notfahrplan stabilDerzeit streikt die Lokführergewerkschaft GDL bis einschließlich Montag für eine bessere Bezahlung und weniger Wochenstunden für Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter. Der Notfahrplan sei stabil. „Die Züge rollen, und man kann auch während des Streiks reisen“, sagte Bahn-Vorstandsmitglied Stefanie Berk am Donnerstag. Reisende sollten ihre Zugverbindung checken und einen Sitzplatz reservieren, da die Kapazität begrenzt sei.Ungefähr jeder fünfte reguläre Zug soll unterwegs sein. Zusätzlich würden lange Züge eingesetzt, teilte das Unternehmen mit. Die Bevölkerung hat einer aktuellen Umfrage nach dennoch mehrheitlich kein Verständnis für den Bahnstreik (siehe Video oben). Ab Dienstag soll wieder der gewohnte Fahrplan angeboten werden können.