Am 8. Februar muss sich erneut eine einst schillernde Figur aus der Kulturszene wegen des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Darstellungen vor Gericht verantworten. Dem Österreicher Thomas Pekny, Ex-Intendant der Komödie am Bayerischen Hof in München, drohen im Landgericht München bei Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Die Vorwürfe der Anklage, die der „Krone“ vorliegen, sind ekelerregend.
Auf den Tag genau ein Jahr nach dem ursprünglichen Prozesstermin von Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich ein in der Theaterszene verwurzelter Österreicher wegen des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor einem Strafrichter verantworten. Am 8. Februar wird Thomas Pekny, Ex-Intendant der Komödie am Bayerischen Hof, in München der Prozess gemacht. Für den 71-Jährigen, der unter anderem auch in den Landestheatern Linz und Salzburg als Bühnenbildner tätig war, gilt die Unschuldsvermutung.Miniaturdarstellungen wurden im Browser gespeichertDie Anklageschrift ist schwere Kost: Im Zuge einer Hausdurchsuchung wegen des Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wurde bei dem Linzer im November 2021 ein Laptop sichergestellt. In einem Bereich des Webbrowsers Safari fanden die Ermittler gespeicherte Missbrauchs-Dateien. Diese wurden zu insgesamt 23 unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Mai 2019 und März 2021 generiert und abgespeichert. Pekny veranlasste laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I die Übertragung der Daten - gleichzeitig wurden die entsprechenden Miniaturbilder im temporären Bereich des Webbrowsers abgespeichert.Mädchen im KindergartenalterDemnach handelt es sich um 93 kinderpornografische Dateien, die den sexuellen Missbrauch an Unter-14-Jährigen dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft listet die schockierenden Inhalte einiger dieser Dateien in der Anklage beispielhaft auf. Besonders abstoßend: Die sichergestellten Dateien dokumentieren teilweise den Missbrauch an Kleinkindern. In einem Fall spricht die StA von einem zwei bis vier Jahre alten Mädchen, in drei weiteren von vier- bis sechsjährigen Opfern. Alle 93 Dateien würden vergleichbare Inhalte zeigen. Weitere 48 Dateien betreffen laut Anklägern jugendpornografische Inhalte, die Missbrauch an Opfern dokumentieren, die zum Tatzeitpunkt älter als 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Sohn eines Burgschauspielers und einer Bühnendarstellerin bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.