Der Österreichischen Post droht Ungemach. Die Wettbewerbsbehörde (BWB) verlangt, dass das teilstaatliche Unternehmen für eine mehrere Jahre zurückliegende Causa mit einer „angemessenen Geldbuße" bestraft wird.
Hintergrund: Vor fünf Jahren haben sich mehrere Konsolidierer - also Dienstleister, die für Großkunden Werbesendungen aufbereiten - an das Kartellgericht gewandt, da sie sich von der Post, die das Service selbst auch anbietet, benachteiligt fühlten. Sie bekamen teilweise Recht, die Post hat daraufhin Anfang 2022 ihre Vorgehensweise angepasst.Entgelt für Info.Mail-ZustellungenVom Kartellgericht wurde damals laut BWB klargestellt, dass die Post den Versenderkunden beim Entgelt für Info.Mail-Zustellungen keine höheren Jahresboni oder Rabatte als den Konsolidierern geben darf. Die Post habe sich daraufhin kooperativ gezeigt und den Verstoß abgestellt. Der nun gestellte Bußantrag ist nunmehr der Nachlauf des Verfahrens.„Der Antrag erfolgte konkret aufgrund des im Individualverfahren rechtskräftig festgestellten Marktmachtmissbrauches durch die diskriminierende Rabattpraxis der Österreichischen Post AG für den Bereich Info.Mail“, so die Behörde in einer Aussendung.Post derzeit in Gesprächen mit den BehördenVon der börsennotierten Post hieß es dazu am Freitag: „Derzeit sind wir mit den Behörden im Gespräch, um eine Einigung, ein sogenanntes Settlement, zu erzielen. Wir sind zuversichtlich, ein faires Ergebnis erreichen zu können.“ Man habe in dieser Causa in gutem Glauben auf Basis ähnlicher Praktiken in anderen europäischen Ländern gehandelt.