Im deutschen Halle an der Saale führte ein Duo Buch über die Sexgeräusche einer Nachbarin - nun warf ein Richter die 37-Jährige aus der Wohnung. Doch die wehrt sich: „Ich kann wegen meiner Behinderung nix hören!“
Kurioser Fall bei unseren Lieblingsnachbarn in Deutschland: Eine gehörlose Frau (37) wurde in Halle im Bundesland Sachsen-Anhalt in erster Instanz aus ihrer Wohnung geschmissen. Doch nicht weil sie die Miete schuldig geblieben war, sondern weil sich ihre Nachbarn wegen zu lauter Sexgeräusche aus ihren vier Wänden gestört fühlten.Wie die „Bild“ berichtet, trägt die spezielle Causa die gerichtliche Bezeichnung „97 C 607/23“ - in dem Schriftstück ist festgehalten, dass zwei Nachbarinnen (37, 73) über sämtliche Besuche von Männern, bei denen es Sexgeräusche gegeben haben soll, bei der in Verruf geratenen Nachbarin akribisch Buch geführt haben. Diese Beschwerden schickte das Duo an die zuständige Vermietungsstelle der Halleschen Wohnungsgesellschaft. Diese antwortete erst mit einer Abmahnung an die Mieterin, nun folgte die „außerordentliche Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens“.Fall landete vor GerichtBei einem ersten Prozess stimmte ein Richter der Räumungsklage zu. Die gehörlose Frau mit dem Namen Sindy K. antwortete vor Gericht schriftlich wie folgt: „Ich habe nicht mit jedem Mann, der mich besucht, Sex.“ Und weiter: „Ich verkaufe viele Sachen über Kleinanzeigen. Aber wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist. Das geht meine Nachbarinnen allerdings auch nichts an.“Das Urteil der Mietkündigung ist noch nicht rechtskräftig, die 37-jährige Sindy K. geht in Berufung. Fortsetzung folgt.