Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer von der ÖVP äußerte sich in einem Interview mit der „Krone“ über die Herausforderungen im Gesundheitssystem. Ein zentraler Punkt des Gesprächs war der tragische Tod einer Frau, die keine notwendige Hilfe erhielt. Dieses Ereignis wirft ernste Fragen über die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger auf. Stelzer betonte, dass solche Vorfälle nicht toleriert werden dürfen und dass es dringend erforderlich ist, die Strukturen im Gesundheitswesen zu verbessern.
Im Verlauf des Interviews sprach Stelzer darüber, wie er die Probleme im Gesundheitssystem angehen möchte. Er bezeichnete eine umfassende Reform als unerlässlich, um die Wartezeiten für Behandlungen zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Stelzer betonte, dass es wichtig sei, die Effizienz der Abläufe in den Krankenhäusern und Arztpraxen zu steigern, um sicherzustellen, dass Patienten zeitnah die Hilfe erhalten, die sie benötigen.
Ein weiteres Thema, das in dem Gespräch angesprochen wurde, ist die aktuelle Situation bezüglich der Wartezeiten für Operations-Termine in Oberösterreich. Stelzer räumte ein, dass die Wartezeiten für viele Patienten inakzeptabel sind. Er kündigte an, dass er konkrete Maßnahmen ergreifen wird, um diese Wartezeiten zu verkürzen. Dabei stehe die Verbesserung der Personalsituation in den Krankenhäusern sowie eine bessere Planung der Ressourcen im Fokus. Stelzer ist sich bewusst, dass hohe Wartezeiten für die Betroffenen nicht nur eine körperliche, sondern auch eine psychische Belastung darstellen.
Zusammenfassend verdeutlicht das Interview mit Thomas Stelzer die dringende Notwendigkeit, das Gesundheitssystem in Oberösterreich grundlegend zu reformieren. Die inakzeptablen Wartezeiten für medizinische Eingriffe und der tragische Verlust von Patienten, die nicht rechtzeitig behandelt wurden, sind dringende Warnsignale. Stelzer sieht es als seine Pflicht an, diese Probleme aggressiv anzugehen, um sicherzustellen, dass jeder Bürger das Recht auf eine angemessene und zügige medizinische Versorgung hat.