Am Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, hat das Europäische Parlament eine abgestufte Version des Lieferkettengesetzes beschlossen. Diese Entscheidung kommt auf der Grundlage intensiver Diskussionen und Debatten über die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ihre globalen Lieferketten. Das Gesetz wurde zunächst mit dem Ziel eingeführt, Menschenrechte und Umweltstandards in der Produktion zu schützen. Allerdings wurde das ursprüngliche Konzept nun erheblich abgeschwächt.
Das neue Lieferkettengesetz wird künftig nur für Großunternehmen gelten. Konkret sind das Unternehmen, die mehr als 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese Einschränkung bedeutet, dass viele kleinere Unternehmen von den neuen Regelungen ausgenommen werden, was die Kritiker des Gesetzes beunruhigt. Sie befürchten, dass die Maßnahmen nicht weitreichend genug sind, um echte Veränderungen in der Lieferkette zu bewirken und somit grundlegende Menschenrechte weiterhin ungesichert bleiben könnten.
Die Verabschiedung dieser Regelung wurde von verschiedenen politischen Gruppen unterschiedlich bewertet. Während einige Abgeordnete die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung betrachten, sind andere der Meinung, dass der Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards nicht ausreichend berücksichtigt wird. Insbesondere NGOs und Menschenrechtsorganisationen äußern scharfe Kritik an der beschlossenen Regelung, da sie argumentieren, dass durch die Begrenzung auf Großunternehmen viele Verantwortlichkeiten auf kleinere Akteure abgewälzt werden, die in der Lieferkette eine tragende Rolle spielen können.
In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes sollten alle Unternehmen in der EU, unabhängig von ihrer Größe, zur Verantwortung gezogen werden. Dieses umfassendere Konzept hatte das Potenzial, tiefgreifende Veränderungen in der Art und Weise zu bewirken, wie Unternehmen ihre Lieferketten verwalten und reevaluieren. Forscher und Experten verweisen darauf, dass eine solche Herangehensweise notwendig gewesen wäre, um die Menschenrechtslage in vielen Ländern, in denen Unternehmen produzieren, tatsächlich zu verbessern.
Die neue Regelung wird nun von dem Europäischen Rat und den Mitgliedsstaaten überprüft, bevor sie endgültig in Kraft tritt. Es bleibt abzuwarten, ob die Mitglieder des Rates bereit sind, auf die Einwände der Kritiker einzugehen oder ob sie an der schwächeren Version festhalten. Dieser Prozess könnte weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen in der EU haben, die in internationalen Märkten tätig sind.
Insgesamt spiegelt die Abstimmung im EU-Parlament die komplexe Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Verantwortung der Unternehmen wider. Die Herausforderung besteht nun darin, Mechanismen zu entwickeln, die auch kleinere Unternehmen einbeziehen und eine breitere Verantwortung in der globalen Wirtschaft fördern. Die Debatten über das Lieferkettengesetz werden voraussichtlich auch in den kommenden Monaten und Jahren weiterhin ein zentrales Thema der europäischen und internationalen Politik bleiben.