Das Vorhaben der dänischen EU-Ratspräsidentschaft, das Lieferkettengesetz bis Ende des Jahres 2023 endgültig auf den Weg zu bringen, nimmt zunehmend Gestalt an. Am vergangenen Wochenende haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel auf eine Reihe von Kompromissen geeinigt, die eine Abschwächung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs vorsehen. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung in der EU.
Das Lieferkettengesetz soll die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und umweltrechtliche Verstöße zu überprüfen. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur für ihr Handeln, sondern auch für die Praktiken ihrer Zulieferer Verantwortung übernehmen müssen. Die Abschwächungen, die nun in den Verhandlungen beschlossen wurden, könnten jedoch dazu führen, dass die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes verringert werden.
Ein zentrales Element des ursprünglichen Gesetzentwurfs war die Verpflichtung für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, umfassende Due-Diligence-Prüfungen in ihren Lieferketten durchzuführen. In den jüngsten Verhandlungen wurde jedoch beschlossen, dass kleinere Unternehmen eventuell von dieser Regelung ausgenommen werden könnten. Dies könnte dazu führen, dass bestimmte Sektoren weiterhin von der Verantwortung befreit bleiben, was die Effektivität des Gesetzes in Frage stellt.
Zusätzlich wurden in den Verhandlungen Maßnahmen diskutiert, die es Unternehmen erleichtern sollen, die Vorschriften zu befolgen. Dazu gehören unter anderem eine bessere Unterstützung durch staatliche Stellen sowie eine Klarheit bei den Anforderungen an die Berichterstattung. Diese Entlastungen könnten den Druck von Unternehmen nehmen, ihre Lieferketten zu überprüfen, was die Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich untergraben könnte.
Ein weiterer Punkt, der in den Verhandlungen angesprochen wurde, ist die Frage der Durchsetzung. Viele Akteure fordern härtere Konsequenzen für Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch allen Anzeichen nach nur milde Sanktionen vor, was die abschreckende Wirkung auf Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, verringern könnte.
Die Einigung in Brüssel wird als erster Schritt angesehen, um das Gesetz noch in diesem Jahr abzuschließen. Die dänische Ratspräsidentschaft, die sich stark für das Thema engagiert hat, drängt nun auf eine schnelle Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Trotz der eingegangenen Kompromisse bleibt die Debatte um das Lieferkettengesetz angespannt, da zahlreiche Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen auf eine stärkere Regulierung pochen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lieferkettengesetz eine wichtige neue Regelung für Unternehmen in der EU darstellt. Die jüngsten Verhandlungen haben jedoch gezeigt, dass die Umsetzung und die tatsächlichen Anforderungen an die Unternehmen deutlich abgeschwächt werden könnten. Es bleibt abzuwarten, ob die Kompromisse, die in Brüssel erzielt wurden, den ursprünglichen Zielen des Gesetzes gerecht werden können.