Rechtsanwälte fordern seit Jahren eine Reform der Strafprozessordnung (StPO). Sie kritisieren darin die aktuelle Regelung zu Handys und Co., die noch aus dem „digitalen Steinzeitalter“ stammen würde.
Casag und Co.- Dutzende Beschuldigte und Ermittlungen und Verfahren, ausgelöst durch sichergestellte Datenträger. Rechtsanwälte fordern seit Jahren eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) - die aktuelle Regelung zu Handys etc. stamme aus dem „digitalen Steinzeitalter“. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verordnete eine zeitgemäße Adaptierung. Mit 1. Jänner 2025 muss sie gelten.Nun erhöht die Rechtsanwaltskammer den Druck. „Wir sind in den Reformprozess leider nicht eingebunden“, sagt Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Man sorgt sich, die Reform könnte verschleppt werden - angesichts der Erfahrungen der letzten Zeit und anstehender Wahlkämpfe. Die Anwälte übermitteln einen Forderungskatalog via „Krone“ an Justizministerin Alma Zadić (Grüne), basierend auf einem Gutachten der Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes. Einige Punkte: Sicherstellung: nur bei dringendem Tatverdacht und schweren Straftaten - oder solchen, die mit dem Handy selbst verübt wurden. Und nur bei begründeter richterlicher Bewilligung. Zurverfügungstellung sichergestellter Daten an Betroffene Klare Regeln für Zufallsfunde: ein heikler Punkt, zumal viele Beweismittel den Ermittlern „nebenbei“ in die Hände fallen. Verkürzung der Dauer des Auswertungsprozesses durch verbindliche Fristen Verfahren sollen kürzer seinUnabhängig davon bleibt die Forderung nach kürzeren (v. a. clamorosen) Verfahren und angemessenen Entschädigungen bei Freisprüchen und Einstellungen im Fokus. Die „Krone“ fragte bei Ministerin Zadić nach. Die Antwort lieferte die grüne Justizsprecherin Agnes Prammer: „Es besteht kein Grund zur Sorge des Präsidenten. Eine Reform der Handysicherstellung ist zentraler Teil der Reform der StPO - wie die Neuregelung des Kostenersatzes bei Freisprüchen. Dieses Reformpaket wird noch in der Gesetzgebungsperiode beschlossen werden.“