Kurz-Richter Radasztics soll laut Kritikern befangen sein, weil eine Nähe zum Kurz-„Feind“ Peter Pilz bestanden haben soll. Neu aufgetauchte Dokumente geben nun interessante Einblicke ...
Die Welle der Empörung rund um die mögliche Befangenheit von Richter Michael Radasztics im Kurz-Prozess ebbt nicht ab. Bekanntlich wurde drei Tage nach dem Schuldspruch gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz öffentlich, dass der Richter eine Disziplinarstrafe erhielt. Der Grund: Er hatte im Eurofighter-Komplex einen Geheimnisverrat getätigt.Nutznießer war damals der Aufdecker Peter Pilz. Pikant ist dieses Faktum deswegen, weil Kurz-Verteidiger Otto Dietrich eben wegen des Naheverhältnisses zu Pilz einen Richterwechsel beantragte. Pilz ist bekanntlich ein Kurz-„Feind“. Radasztics lehnte den Antrag ab.Aussage von Pilz ist „unglaubwürdig“Im Mittelpunkt steht deswegen die Frage: Hatte Richter Radasztics in seiner früheren Funktion als Staatsanwalt ein Naheverhältnis zu Peter Pilz? Denn die beiden arbeiteten jahrelang an der Aufklärung des Eurofighter-Krimis.Allerdings verneinen beide - sowohl Radasztics als auch Pilz -, dass ein Naheverhältnis bestanden habe. Pilz spricht sogar von Rufmord. Doch die „Krone“ hat Einblick in das Urteil der Disziplinarbehörde und in die Ermittlungsakten bekommen. Hier finden sich einige Fakten, die sich anders anhören: Peter Pilz hatte die private Handynummer des Staatsanwaltes. Dass Staatsanwälte ihre private Handynummer verraten, ist absolut ungewöhnlich. Der Geheimnisverrat soll so abgelaufen sein: Am 20. Dezember 2018 wurde Pilz als Zeuge von Radasztics einvernommen. Anschließend gab es ein Vieraugengespräch zwischen dem damaligen Abgeordneten und dem Staatsanwalt. Da soll Radasztics Pilz verraten haben, dass es eine Weisung vom Generalsekretär des Justizministeriums über eine Rückforderung von Akten aus dem Eurofighterstammverfahren gebe. Eine zweite Staatsanwältin betrat damals das Zimmer, sah, wie die beiden vor dem Computer Dokumente anschauten, und hörte, wie Pilz sagte: „Oh, das ist aber interessant.“ Diese Begebenheit verneint Pilz in seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft und sagt laut Protokoll: „Das kann mit Sicherheit nicht so gewesen sein, weil während des gesamten Vieraugengesprächs zu 100 Prozent niemand im Raum war.“ Außerdem, behauptete Pilz, habe Radasztics nur die Existenz der Weisung bestätigt. Im Disziplinarurteil, das der „Krone“ vorliegt, wurde die Aussage von Pilz als „unglaubwürdig“ eingestuft. Die Staatsanwältin sagte bei der Disziplinarverhandlung aus, dass sie den Raum sehr wohl betreten habe und der Satz gefallen sei. Radaztics bestätigte die Aussage der Kollegin reumütig. Offenbar hat Pilz eine Falschaussage getätigt, allerdings ist im konkreten Fall die Verjährung schon eingetreten. Zudem bestätigt die Staatsanwältin, dass sie selbst zumindest ein Telefonat zwischen Pilz und Radasztics live miterlebte, das sich nicht im Akt findet. Mit den Informationen hat Pilz dann gleich einen Tag später, eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister gestellt. Wie man jetzt weiß, haben Radasztics und Pilz rund 1,5 Stunden bevor die parlamentarische Anfrage abgeschickt wurde auch noch telefoniert.