Das EU-Parlament hat am Dienstag eine Gebäuderichtlinie verabschiedet, die jetzt für Verwirrung sorgt. Immer wieder ist etwa zu hören, dass ein verpflichtendes Ende von Gasheizungen bis 2040 festgelegt worden sei. Tatsächlich ist das jedoch nur eine Zielvorgabe.
Gasheizungen können somit auch in Österreich nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden – „und zwar mit Grünem Gas“, teilte die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) in einer Aussendung mit. Gasheizungen werden in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen sogar unterstützt.Die Richtlinie sieht nur das Ende des Heizens mit fossilen Brennstoffen vor, ohne den Staaten dabei aber vorzuschreiben, mit welchen Mitteln (z.B. Verbote oder finanzielle Anreize) sie dieses Ziel erreichen sollen. Sogenanntes „grünes Gas“ gilt laut EU nicht als fossiler Brennstoff.Plan für Renovierungen nötigEnthalten ist in der Richtlinie außerdem, dass die EU-Staaten alle fünf Jahre einen sogenannten Nationalen Gebäuderenovierungsplan vorlegen müssen. Dabei geht es unter anderem um die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung, „auch durch (...) den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei Heizung und Kühlung (...).“„Richtig ist, dass der Gebäudesektor in der EU bis 2050 klimaneutral sein soll. Konkret: Entsprechend dieses EU-Ziels sind die Emissionen bis 2050 auf null zu senken. Das Heizen und Kühlen darf dann keine CO₂-Emissionen mehr verursachen (...)“, sagte die Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) am Freitag.Die Richtlinie wurde mit 370 zu 199 Stimmen angenommen. Um in Kraft zu treten, muss sie noch den Ministerrat passieren. Österreich solle jetzt so rasch wie möglich grüne Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff für Gasheizungen zulassen, sagte die Vereinigung.