Österreichs Apotheken werden ihre gesundheitlichen Angebote für die Menschen ausweiten. Das ermöglicht die Ende Februar im Plenum des Nationalrats beschlossene Apothekengesetznovelle. Was das für Sie bedeutet und welche Vorteile das für Sie und das Gesundheitssystem bringt, wissen krone.tv Moderatorin Larissa Putz und Priv.-Doz. DDr. Phillipp Saiko, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.
In Zukunft werden moderne und innovative Gesundheitstests wie etwa Blutzucker- und Cholesterinmessungen oder Analysen von Mikronährstoffen wie Vitamin-D angeboten. Dazu kommen Impftiter-Analysen, um herauszufinden, ob ausreichend Antikörper vorhanden sind, sowie vor-Ort-Nachweise von Infektionskrankheiten wie Influenza, RSV oder COVID-19. Auch für Menschen, welche mehrere Medikamente einnehmen müssen, gibt es nun die Möglichkeit einer Medikationsanalyse. Damit können ungewünschte Wechselwirkungen erkannt und zusammen mit dem Arzt oder der Ärztin eine Anpassung der Therapie gemacht werden. Mit dieser Offensive werden neue Gesundheitsangebote im Bereich der Prävention und Früherkennung sowie die Versorgungs- und Lebensqualität der Bevölkerung erhöht. Die Grundlagen für die Durchführung dieser zukünftigen Angebote werden in den 1.450 Apotheken nach und nach geschaffen.Bewährung während PandemieHintergrund der neuen gesetzlichen Grundlage ist die bemerkenswerte Leistung der Apothekerschaft während der Corona-Pandemie, vor allem durch den schnellen Aufbau einer standardisierten Test-Infrastruktur und der professionellen Durchführung von Corona-Tests. Dieses niederschwellige und qualitativ hochwertige Test-Angebot wurde von den Menschen äußerst geschätzt, die Strukturen haben sich etabliert und werden jetzt rechtlich umfassend verankert.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Apotheken, die künftig Blut- und auch Harntests anbieten, würden zwar nicht Diagnosen erstellen, aber Parameter erheben und gegebenenfalls an Ärztin oder Arzt weiterleiten.Flexible Öffnungszeiten, mehr FilialenNeben der Ausweitung des Dienstleistungsangebots ermöglicht die Novelle die freiwillige Anpassung der Öffnungszeiten an regionale Versorgungsbedürfnisse der Menschen. So können die Apotheken nun werktags zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr und am Samstag zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet haben. Darüber hinaus können bis zu drei Filialen pro Apotheke betrieben und sogenannte ausgelagerte Abgabestellen, beispielsweise in Gemeinden ohne Apotheke, eingerichtet werden. Durch die Novellierung ist es nun auch für Apotheken möglich, Patienten und Patientinnen, welche eingeschränkt mobil sind, zu beliefern. In Warteposition: Impfen in der ApothekeNoch nicht enthalten ist im neuen Apothekengesetz die gesetzliche Grundlage, bestimmte Auffrischungsimpfungen wie FSME oder Grippe in der Apotheke durchzuführen, um die erschreckend niedrigen Durchimpfungsraten in Österreich zu erhöhen. Die Zahl der Länder mit Impfermächtigung für Apothekerinnen und Apotheker steigt schnell. Dabei zeigt sich, dass die Durchimpfungsraten durch das Impfen in der Apotheke signifikant steigen.Mehr als 2.000 Apothekerinnen und Apotheker in Österreich haben die vorgeschriebene Impfausbildung auf höchstem internationalen Niveau bereits absolviert und stehen bereit.