Ruuums, und der Ast landet auf einem geparkten Auto. Na Mahlzeit, großer Schaden! Früher musste der Baumbesitzer beweisen, dass nicht er schuld am herabbrechenden Zweig war – mit einer neuen Bestimmung zur Baumhaftung bei Personen- und Sachschäden ist das künftig anders. Wie sie konkret aussieht, welche Bäume sie betrifft und ab wann sie gilt, lesen Sie hier!